Rechtsanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht mit umfassender Fachkompetenz
Ich, Rechtsanwalt Alexander Steube, bin gern in allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts für Sie da. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass die Relevanz dieses Rechtsgebiets in der hiesigen Unternehmenslandschaft nicht zu unterschätzen ist. Auch Unternehmen, die sich längst bewährt haben, müssen sich immer wieder den aktuellen handels- und gesellschaftsrechtlichen Gegebenheiten anpassen.
Als Rechtsanwalt für Handel- und Gesellschaftsrecht kann ich Sie fachkundig bei folgenden Thematiken unterstützen:
- Beratung bei der Wahl der Gesellschaftsform
- Erstellung von Gesellschaftsverträgen
- Beratung und Begleitung bei der Umwandlung von Unternehmen – zum Beispiel durch Verschmelzung, Aufspaltung, Abspaltung, Ausgliederung, Vermögensübertragung oder Formwechsel
- Beratung und Vertretung bei Gesellschafterauseinandersetzungen
- Beratung und Vertretung bei Geschäftsführerhaftung
- Beratung und Vertretung bei Insolvenz der Gesellschaft
- Beratung und Vertretung bei handelsrechtlichen Streitigkeiten (Recht der Kaufleute)
Fragen und Probleme im Handelsrecht? Ich stehe Ihnen als Rechtsanwalt zur Verfügung!
Das Handelsrecht beschäftigt sich mit dem Recht der Kaufleute. Als Anwalt für Handelsrecht berate und vertrete ich Kaufleute zum Beispiel bei Handelskäufen, Problemen mit einer einzutragenden Firma und Haftungsfragen, die sich im Rahmen der Übernahme einer Firma ergeben.
Zudem berate ich Handelsvertreter gerne auch im Zusammenhang mit Provisionen und Handelsvertreterausgleichsansprüchen. Bei mir können Sie sich darauf verlassen, dass alle handelsrechtlichen Aspekte hinreichend Beachtung finden.
Unterstützung durch Ihren Anwalt für Gesellschaftsrecht
Als Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht berate ich Sie nicht nur in allen Fragen zu Gesellschaftsformen, sondern helfe Ihnen auch bei der Erstellung von Gesellschaftsverträgen. Ebenso kümmere ich mich um die Beratung und Begleitung bei der Umwandlung von Unternehmen durch Verschmelzung, Ausgliederung, Ab- beziehungsweise Aufspaltung, Formwechsel oder Vermögensübertragung. Auch im Falle gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten bin ich für Sie da.
Von Übertragungen bis hin zu Umstrukturierungen
Für Inhaber eines Unternehmens stellen sich nicht erst mit dessen Gründung rechtliche Fragen. Schon während der Planung braucht es fachliche Unterstützung. Ein Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht begleitet Sie während des gesamten Lebenszyklus.
Unternehmer müssen ständig Entscheidungen treffen, die direkten oder indirekten Einfluss auf den Erfolg ihrer Unternehmung haben. Das zeigt sich bereits in der Gründungsphase, wenn es um die Wahl der Gesellschafter, des Geschäftsführers und der Gesellschaftsform geht.
Ebenso wie die Erstellung des Gesellschaftsvertrags sollte sie wohlüberlegt sein, um so einen soliden Grundstein für das Unternehmen zu legen.
Als Anwalt für Gesellschaftsrecht berate und vertrete ich Sie nicht nur in allen Gründungsfragen, sondern auch bei Geschäftsführerhaftung, Insolvenz der Gesellschaft und Gesellschafterauseinandersetzungen. Des Weiteren bin ich bei Übertragungen, Änderungen der Unternehmensform und Umstrukturierungen für Sie da.